Inhalt
    
    Bekanntmachung über die Ehrung von Arbeitsjubilaren
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 1. Februar 1963, Az. 1106 - V - 41/63
        (JMBl. S. 13)
        Zitiervorschlag: 
        
        Gemäß § 6 Abs. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 20. November 1962 (StAnz. Nr. 47)*) ermächtige ich die dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordneten Behörden, die in Betracht kommenden Arbeitnehmer zur Verleihung der Ehrenurkunde vorzuschlagen.
      
    
  
[Amtl. Anm.:] *) Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 20. November 1962 Az.: II 3542 - 21/62 (StAnz Nr. 47) wurde durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung (jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) vom 1. Juli 1988 Az.: I 3/0836/5/88 (StAnz Nr. 34) ersetzt.