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Text gilt ab: 01.10.2022

1. 

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises vom 17. September 2014 (AIIMBI. S. 486) wird aufgehoben.