Inhalt
5.
Wortlaut der Ehrenurkunde
5.1
1In der privaten Wirtschaft enthält die Ehrenurkunde den Vor- und Nachnamen sowie die Berufsbezeichnung der oder des Beschäftigten, die Dauer der Dienstzeit, den Jubiläumstag, den Namen des Arbeitgebers oder des Betriebs sowie den Ausspruch des Dankes und der Anerkennung. 2Falls gewünscht, kann von der Angabe einer Berufsbezeichnung abgesehen werden.
5.2
1Im öffentlichen Dienst enthält die Ehrenurkunde den Vor- und Nachnamen sowie die Berufsbezeichnung der oder des Beschäftigten, die Dauer der Dienstzeit, den Jubiläumstag, den Namen der Beschäftigungsdienststelle oder die Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ (Nr. 4.5) sowie den Ausspruch des Dankes und der Anerkennung. 2Falls gewünscht, kann von der Angabe einer Berufsbezeichnung abgesehen werden.
5.3
Die Ehrenurkunden werden von der Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales unterschrieben.