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1102-S
Verhaltenskodex für die Interessensvertretung nach dem Bayerischen Lobbyregistergesetz
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 14. Dezember 2021, Az. B II 2 - G 51/20-6
(BayMBl. Nr. 933)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über den Verhaltenskodex für die Interessensvertretung nach dem Bayerischen Lobbyregistergesetz vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 933)
Wer Interessenvertretung im Sinne des Bayerischen Lobbyregistergesetzes (BayLobbyRG) betreibt und nach diesem Gesetz der Registerpflicht unterliegt oder sich freiwillig registrieren lässt, verpflichtet sich, integer und transparent tätig zu werden und erkennt mit der Eintragung in das Register folgende Grundsätze und Verhaltensregeln als verbindlich an: