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Verhaltenskodex für die Interessensvertretung nach dem Bayerischen Lobbyregistergesetz
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Text gilt ab: 01.01.2022
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2.
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter stellen innerhalb ihrer Organisation sicher, dass jede Person, die mit der Interessenvertretung beauftragt ist, zur Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodex verpflichtet ist.