Inhalt
1.
Die Interessenvertretung erfolgt bei jedem Kontakt stets transparent. Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter legen ihre Identität und ihre Anliegen sowie die Identität und Anliegen ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers offen. Sie machen über sich und ihren Auftrag bei der Interessenvertretung zutreffende Angaben. Auf einen Wechsel des Auftraggebers oder einen persönlichen Amts- und Funktionswechsel wird ausdrücklich hingewiesen.