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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung – F, VSO-F) Vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907) BayRS 2233-2-1-K (§§ 1–85)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeines (§§ 1–2)
  • Bereich erweiternTeil 2 Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Schulforum (§§ 3–13)
  • Bereich reduzierenTeil 3 Schulische Förderung, Aufnahme und Schulwechsel(vgl. Art. 19 bis 24, 35 bis 38, 41 bis 43, 49 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayEUG) (§§ 14–36)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Schulische Förderung (§§ 14–27)
  • Bereich reduzierenAbschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel (§§ 28–36)
  • § 28 Anmelde- und Aufnahmeverfahren (Art. 24 Nr. 2 BayEUG)
  • § 29 Zurückstellung von der Aufnahme (Art. 37 Abs. 2, Art. 41 Abs. 7 BayEUG)
  • § 30 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (Art. 20 Abs. 5, Art. 24 Nr. 3 BayEUG)
  • § 31 Erstellung eines Förderplans und Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • § 32 Überweisung an eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt
  • § 33 Überweisung an eine Volksschule (Art. 24 Nr. 2, Art. 41 Abs. 11 BayEUG)
  • § 34 Übertritt an eine andere Schule, Wechsel aus anderen weiterführenden Schularten, Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
  • § 35 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und in Mittlere-Reife-Kurse
  • § 36 Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
  • Bereich erweiternTeil 4 Schulbetrieb (§§ 37–48)
  • Bereich erweiternTeil 5 Hausaufgaben, Probearbeiten, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 49–56)
  • Bereich erweiternTeil 6 Abschlüsse (§§ 57–71)
  • Bereich erweiternTeil 7 Vorschulische Förderung (§§ 72–84)
  • Bereich erweiternTeil 8 Schlussvorschriften (§ 85)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 2 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 3 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 4 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 5 Stundentafel für den Förderschwerpunktkörperliche und motorische Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 6 Stundentafel für den Förderschwerpunktkörperliche und motorische Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 7 Stundentafel für den Förderschwerpunktgeistige Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 8 Stundentafel für den Förderschwerpunktgeistige Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 9 Stundentafel für den Förderschwerpunktgeistige Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 10 Stundentafel für die Förderschwerpunkte
  • Bereich erweiternAnlage 11 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 12 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 13 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 14 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 15 Stundentafel für den Förderschwerpunkt
  • Bereich erweiternAnlage 16 Stundentafel für den Förderschwerpunktemotionale und soziale Entwicklung
  • Bereich erweiternAnlage 17 Stundentafel für den Förderschwerpunktemotionale und soziale Entwicklung

Inhalt

VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008
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Abschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel

§ 28 Anmelde- und Aufnahmeverfahren (Art. 24 Nr. 2 BayEUG)
§ 29 Zurückstellung von der Aufnahme (Art. 37 Abs. 2, Art. 41 Abs. 7 BayEUG)
§ 30 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (Art. 20 Abs. 5, Art. 24 Nr. 3 BayEUG)
§ 31 Erstellung eines Förderplans und Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
§ 32 Überweisung an eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt
§ 33 Überweisung an eine Volksschule (Art. 24 Nr. 2, Art. 41 Abs. 11 BayEUG)
§ 34 Übertritt an eine andere Schule, Wechsel aus anderen weiterführenden Schularten, Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
§ 35 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und in Mittlere-Reife-Kurse
§ 36 Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
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