Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 24.06.2024
§ 5
Inkrafttreten
1Der Tarifvertrag tritt am 1. September 2024 in Kraft. 2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. März 2029 gekündigt werden.