Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 24.06.2024
§ 1
Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten (Beschäftige) des Freistaates Bayern mit Wohn- und Dienstort in der Bundesrepublik Deutschland, die in einem ungekündigten unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) fallenden Arbeitsverhältnis stehen, das zu Beginn des Überlassungszeitraums vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert.
(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
(3) 1Nicht teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages von einer Pfändung betroffen sind, die zu diesem Zeitpunkt Schuldnerinnen und Schuldner in einem laufenden Insolvenzverfahren sind. 2Dies gilt, solange die jeweiligen Gläubiger der/des jeweiligen Beschäftigten von dem jeweiligen Leasingnehmer aus den Bezügen für die Person pfändbare Beträge verlangen können, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sie dieses Recht wahrnehmen.