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Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 24.06.2024
§ 3
Anspruchsvoraussetzungen
(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile durch Entgeltumwandlung für vom Arbeitgeber geleaste Fahrräder im Sinne des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die ihnen auch zur privaten Nutzung überlassen werden, verwendet werden.
(2) 1Die Maßnahme muss vom Arbeitgeber angeboten werden; den Beschäftigten ist es freigestellt, ob sie das Angebot annehmen. 2Nimmt die/der Beschäftigte das Angebot an, müssen für die Dauer des Leasingvertrages Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet werden.