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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern (TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern) Vom 24. Juni 2024 (§§ 1–5)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung
§ 3 Anspruchsvoraussetzungen
§ 4 Ausgestaltung
§ 5 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 24.06.2024
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern
(TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern)
Vom 24. Juni 2024
Zwischen dem
Freistaat Bayern,
vertreten durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
einerseits
und
...
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Präambel
1
Aktiver Klimaschutz ist ein zentrales Thema einer in die Zukunft gerichteten Politik.
2
Mit diesem Tarifvertrag wird auch den Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern die Möglichkeit eröffnet, an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Modell zum Fahrradleasing teilzunehmen.
3
Sie können so aktiv ihre Gesundheit fördern und zu einer umweltbewussten Fortbewegung und Reduzierung des CO
2
-Ausstoßes beitragen.