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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
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Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
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Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
Art. 14 Gemeingebrauch
Art. 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs
Art. 16 Verunreinigung
Art. 17 Straßenanlieger
Art. 18 Sondernutzung nach öffentlichem Recht, Verordnungsermächtigung
Art. 18a Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing
Art. 18b Unerlaubte Sondernutzung
Art. 19 Zufahrten
Art. 20 (aufgehoben)
Art. 21 Vorrang anderer Genehmigungsverfahren
Art. 22 Sondernutzung nach bürgerlichem Recht
Art. 22a Abweichende Regelungen
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Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
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Art. 20
(aufgehoben)