Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse Vom 21. August 1958 (BayRS V S. 746) BayRS 91-1-1-B (§§ 1–18)
Bereich erweitern
1. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (§§ 1–9)
Bereich erweitern
2. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Straßenverzeichnisse (§§ 10–13)
Bereich reduzieren
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Bestandsverzeichnisse (§§ 14–17)
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
Bereich erweitern
4. Abschnitt Inkrafttreten (§ 18)
Anlage 1 Vordruck für das Übersichtsblatt
Anlage 2 Vordruck der Karteikarten für Staatsstraßen
Anlage 3 Vordruck der Karteikarten für Kreisstraßen
Anlage 4 Vordruck der Karteiblätter für Gemeindestraßen
Anlage 5 Vordruck der Karteiblätter für öffentliche Feld- und Waldwege
Anlage 6 Vordruck der Karteiblätter für beschränkt-öffentliche Wege
Anlage 7 Vordruck der Karteiblätter für Eigentümerwege
Anlage 8 Vordruck für die Eintragungsverfügungen für das Bestandsverzeichnis
Anlage 9
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2009
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 21.08.1958
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Bestandsverzeichnisse
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17