Inhalt
Diese Verordnung tritt am 1. August 1983 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 29. Juli 1983 (GVBl S. 553). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens späterer Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.