Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1994

1.

Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz
Die folgende Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG), die die Landesjustizverwaltungen vereinbart haben, wird mit Wirkung vom 1. August 1994 in Kraft gesetzt:
Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG)1*)

1 [Amtl. Anm.:] *) Vom Abdruck der Richtlinien an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über einen Hyperlink abrufbar.