Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2006
Fassung: 04.09.1964
Art. 9
1Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung und ihre Änderungen gelten auch im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz. 2Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und werden unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntgegeben.