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Prüfungsordnung für die Staatlichen Prüfungen für Lehrkräfte der Kurzschrift und für Lehrkräfte der Textverarbeitung Vom 21. März 1994 (GVBl. S. 196) BayRS 2038-3-4-8-4-K (§§ 1–25)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–9)
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Abschnitt II Gemeinsame Bestimmungen für die Prüfung (§§ 10–16)
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Abschnitt III Besondere Bestimmungen für die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift (§§ 17–20)
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Abschnitt IV Besondere Bestimmungen für die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung (§§ 21–24)
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Abschnitt V Schlußbestimmungen (§ 25)
[Schlussformel]
Anlage 1 Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift
Anlage 2 Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.03.1994
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Anlage 1
Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift
Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift