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Inhaltsverzeichnis
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Prüfungsordnung für die Staatlichen Prüfungen für Lehrkräfte der Kurzschrift und für Lehrkräfte der Textverarbeitung Vom 21. März 1994 (GVBl. S. 196) BayRS 2038-3-4-8-4-K (§§ 1–25)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–9)
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Abschnitt II Gemeinsame Bestimmungen für die Prüfung (§§ 10–16)
§ 10 Gliederung der Prüfung
§ 11 Schriftliche Prüfung
§ 12 Unterrichtspraktische Prüfung
§ 13 Mündliche Prüfung
§ 14 Unterschleif und Beeinflussungsversuch
§ 15 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis
§ 16 Rechtsbehelfe gegen Prüfungsentscheidungen
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Abschnitt III Besondere Bestimmungen für die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift (§§ 17–20)
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Abschnitt IV Besondere Bestimmungen für die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung (§§ 21–24)
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Abschnitt V Schlußbestimmungen (§ 25)
[Schlussformel]
Anlage 1 Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Kurzschrift
Anlage 2 Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.03.1994
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§ 16
Rechtsbehelfe gegen Prüfungsentscheidungen
Prüfungsentscheidungen, die Verwaltungsakte sind, können nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung angefochten werden.