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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571) BayRS 2030-1-4-F (Art. 1–71)
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Teil 1 Allgemeines (Art. 1–21)
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Begriffsbestimmungen
Art. 3 Zuständigkeiten und Beteiligungen
Art. 4 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
Art. 5 Leistungslaufbahn und Fachlaufbahnen
Art. 6 Qualifikationserwerb
Art. 7 Vorbildung
Art. 8 Ausbildung
Art. 9 Wechsel innerhalb und zwischen den Fachlaufbahnen
Art. 10 Übernahme von Beamten und Beamtinnen und Wiedereinstellung früherer Beamter und Beamtinnen von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes
Art. 11 Sicherung der Mobilität
Art. 12 Zweck, Art und Dauer der Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG
Art. 13 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
Art. 14 Einstellung
Art. 15 Dienstzeiten
Art. 16 Übertragung höherwertiger Dienstposten
Art. 17 Beförderungen
Art. 17a Fiktive Laufbahnnachzeichnung
Art. 18 Sonderregelung für Beförderungen
Art. 19 Dienstposten an obersten Landesbehörden
Art. 20 Modulare Qualifizierung
Art. 21 Schwerbehinderte Menschen
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Teil 2 Regelbewerber und Regelbewerberinnen (Art. 22–51)
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Teil 3 Andere Bewerber und Bewerberinnen (Art. 52–53)
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Teil 4 Dienstliche Beurteilung (Art. 54–65)
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Teil 5 Fortbildung (Art. 66)
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Teil 6 Schluss- und Übergangsvorschriften (Art. 67–71)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Inhalt
LlbG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.08.2010
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Teil 1 Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Begriffsbestimmungen
Art. 3 Zuständigkeiten und Beteiligungen
Art. 4 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
Art. 5 Leistungslaufbahn und Fachlaufbahnen
Art. 6 Qualifikationserwerb
Art. 7 Vorbildung
Art. 8 Ausbildung
Art. 9 Wechsel innerhalb und zwischen den Fachlaufbahnen
Art. 10 Übernahme von Beamten und Beamtinnen und Wiedereinstellung früherer Beamter und Beamtinnen von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes
Art. 11 Sicherung der Mobilität
Art. 12 Zweck, Art und Dauer der Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG
Art. 13 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
Art. 14 Einstellung
Art. 15 Dienstzeiten
Art. 16 Übertragung höherwertiger Dienstposten
Art. 17 Beförderungen
Art. 17a Fiktive Laufbahnnachzeichnung
Art. 18 Sonderregelung für Beförderungen
Art. 19 Dienstposten an obersten Landesbehörden
Art. 20 Modulare Qualifizierung
Art. 21 Schwerbehinderte Menschen