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LOagrtechA
Text gilt ab: 01.09.2016
Fassung: 10.02.1999
§ 1
Ausbildungsstätte
(1) Die Ausbildung erfolgt in Lehrgangsform an der staatlichen Ausbildungsstätte für agrartechnische Assistenten an der staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft am Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech.
(2) 1Die Ausbildung gliedert sich in die Fachrichtungen Pflanzen- und Biotechnologie sowie Milchwirtschaft und Lebensmittelanalytik. 2In der Fachrichtung Pflanzen- und Biotechnologie stehen die Schwerpunkte Biotechnologie sowie Pflanzen- und Umweltanalytik zur Wahl.
(3) Die Aufsicht übt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) aus.