Inhalt

BayLStS
Text gilt ab: 01.02.2015
Fassung: 13.01.2015
§ 2
Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit
1Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst, Kultur und sozialen Angelegenheiten durch die Beschaffung von Mitteln im Sinn des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). 2Die Stiftung verwirklicht ihn insbesondere durch die Förderung von baulichen Maßnahmen in den Bereichen Kunst, Kultur und Denkmalschutz sowie der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. 3Die Stiftung verfolgt in diesem Rahmen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Zweiten Teils Dritter Abschnitt AO. 4Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.