Inhalt
1Der Staat unterhält an den Universitäten Augsburg, München (Ludwig-Maximilians-Universität), Passau, Regensburg und Würzburg sowie an der Gesamthochschule Bamberg katholisch-theologische Fachbereiche in dem durch die Bedürfnisse von Forschung und Lehre nach Art. 4 §§ 1 und 2 gebotenen Umfang. 2Jeder dieser Fachbereiche umfaßt auch mindestens einen Lehrstuhl für die Didaktik des katholischen Religionsunterrichtes.