Inhalt
§ 2
Vertrauensstelle, Verarbeitung von Daten
(1) Die Vertrauensstelle ist räumlich, personell, technisch und organisatorisch von anderen Organisationseinheiten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit getrennt.
(2) 1Die Vertrauensstelle übernimmt insbesondere folgende Aufgaben. 2Sie
- 1.
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nimmt die von den örtlich zuständigen Regionalzentren übermittelten Daten entgegen,
- 2.
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stellt der ZKFR und den Regionalzentren pseudonymisierte Daten zur Verfügung,
- 3.
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nimmt Daten anderer mit der Krebsregistrierung befasster Stellen entgegen und leitet Daten an diese nach Maßgabe des Bayerischen Krebsregistergesetzes (BayKRegG) weiter,
- 4.
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wertet Todesbescheinigungen aus,
- 5.
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führt Verfahren zur Abrechnung von Pauschalen und Meldevergütungen durch,
- 6.
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sammelt für Bayern zentral Widersprüche und nimmt Widersprüche auch von anderen mit der Krebsregistrierung befassten Stellen entgegen.