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Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) Vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171) BayRS 2126-1-16-G (§§ 1–30)
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Teil 1 Allgemeine Regelungen (§§ 1–4)
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Teil 2 Öffentliches Leben (§§ 5–9)
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Teil 3 Sport und Freizeit (§§ 10–11)
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Teil 4 Wirtschaftsleben (§§ 12–16)
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Teil 5 Bildung und Kultur (§§ 17–23)
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Teil 6 Weitere Regelungen (§ 24)
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Teil 7 Inzidenzabhängige Maßnahmen (§§ 25–27)
§ 25 Regelungen bei deutlich erhöhter 7-Tage-Inzidenz
§ 26 Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100, nächtliche Ausgangssperre
§ 27 Weitere Öffnungsschritte
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Teil 8 Schlussvorschriften (§§ 28–30)
[Schlussformel]
Inhalt
12. BayIfSMV
Text gilt ab: 17.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 09.05.2021
Fassung: 05.03.2021
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Teil 7 Inzidenzabhängige Maßnahmen
§ 25 Regelungen bei deutlich erhöhter 7-Tage-Inzidenz
§ 26 Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100, nächtliche Ausgangssperre
§ 27 Weitere Öffnungsschritte