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Schulordnung für die staatlichen Höheren Landbauschulen (BayHöLSchO) Vom 19. Juli 2001 (GVBl. S. 395) BayRS 7803-8-L (§§ 1–43)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–3)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsziele
§ 3 Ausbildungsdauer
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Zweiter Teil Aufnahme (§§ 4–7)
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts (§§ 8–10)
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Vierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs (§§ 11–15)
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Fünfter Teil Leistungsnachweise (§§ 16–19)
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Sechster Teil Schulabschluss (§§ 20–31)
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Siebter Teil Schulleiter, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz (§§ 32–33)
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Achter Teil Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (§§ 34–35)
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Neunter Teil Tätigkeiten von nicht zur Schule gehörigen Personen (§§ 36–37)
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Zehnter Teil Ordnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung (§§ 38–40)
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Elfter Teil Schlussvorschriften (§§ 41–43)
[Schlussformel]
Anlage Stundentafel für die staatlichen Höheren Landbauschulen
Inhalt
BayHöLSchO
Text gilt ab: 01.09.2020
Fassung: 19.07.2001
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsziele
§ 3 Ausbildungsdauer