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Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen (BayHSchWO) Vom 16. Juni 2006 (GVBl. S. 338) BayRS 2210-1-1-2-WK (§§ 1–25)
§ 1 Geltungsbereich
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Abschnitt I Bestimmungen für die Wahlen zu Senat und Fakultätsrat (§§ 2–19)
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Abschnitt II (§§ 20–22)
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Abschnitt III Bestimmungen für Neuwahlen (§ 23)
§ 23 Anwendung von Vorschriften dieser Wahlordnung; besondere Bestimmungen über Wahltermine und Amtszeiten
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Abschnitt IV Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 24–25)
[Schlussformel]
Inhalt
BayHSchWO
Text gilt ab: 01.08.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 16.06.2006
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Abschnitt III Bestimmungen für Neuwahlen
§ 23 Anwendung von Vorschriften dieser Wahlordnung; besondere Bestimmungen über Wahltermine und Amtszeiten