BayHSchWO
Text gilt ab: 01.08.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 16.06.2006

Abschnitt I Bestimmungen für die Wahlen zu Senat und Fakultätsrat

§ 2 Wahlrechtsgrundsätze
§ 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 4 Ausübung des Wahlrechts; Wählerverzeichnis
§ 5 Wahlorgane; Zusammensetzung und Aufgaben
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Amtszeiten; Wahltermine und Zeit der Stimmabgabe
§ 8 Wahlvorschläge
§ 9 Prüfung der Wahlvorschläge
§ 10 Vorbereitung der Wahl und Gestaltung der Wahlunterlagen
§ 11 Stimmabgabe
§ 12 Briefwahl
§ 13 Auszählung
§ 14 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 15 Wahlniederschrift; Aufbewahrung von Wahlunterlagen
§ 16 Annahme der Wahl
§ 17 Nachrücken von Ersatzvertretern und Ersatzvertreterinnen
§ 18 Wahlprüfung
§ 19 Fristen