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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz – BayHSchPG) Vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 230) BayRS 2030-1-2-WK (Art. 1–43)
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Erster Teil A Geltungsbereich (Art. 1–2)
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Erster Teil B Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Art. 3–24)
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Zweiter Teil Nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Tätige (Art. 25–33)
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Abschnitt I Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen (Art. 25–27)
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Abschnitt II Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen (Art. 28–30)
Art. 28 Rechtsstellung der Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 29 Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 30 Widerruf
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Abschnitt III Lehrbeauftragte (Art. 31–32)
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Abschnitt IV Sonstige nebenberuflich Tätige (Art. 33)
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Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 34–43)
[Schlussformel]
Inhalt
BayHSchPG
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2022
Fassung: 23.05.2006
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Abschnitt II Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 28 Rechtsstellung der Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 29 Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 30 Widerruf