Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für das Studium in berufsbegleitenden Studiengängen, für die Teilnahme von Studierenden an speziellen Angeboten des weiterbildenden Studiums und für das Studium von Gaststudierenden an den staatlichen Hochschulen (Hochschulgebührenverordnung – HSchGebV) Vom 18. Juni 2007 (GVBl. S. 399) BayRS 2210-1-1-9-WK (§§ 1–6)
§ 1 Gebührentatbestände
§ 2 Gebührenhöhe
§ 3 Absehen von der Gebührenerhebung, Gebührenermäßigung
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Zuständigkeit, Gebührenaufkommen
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HSchGebV
Text gilt ab: 01.10.2011
Fassung: 18.06.2007
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
München, den 18. Juni 2007
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Thomas Goppel, Staatsminister