Inhalt
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1957 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 15. Juli 1957 (GVBl S. 162). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.