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Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I (Art. 1–122)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben der Gemeinde (Art. 1–28)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (Art. 29–60a)
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1. Abschnitt Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 29–44)
Art. 29 Hauptorgane
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a) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse (Art. 30–33)
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b) Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung (Art. 34–39)
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c) Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder (Art. 40–41)
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d) Gemeindebedienstete (Art. 42–44)
Art. 42 Notwendigkeit bestimmter Fachkräfte
Art. 43 Anstellung und Arbeitsbedingungen
Art. 44 Stellenplan
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2. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 45–55)
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3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 56–59)
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4. Abschnitt Stadtbezirke und Gemeindeteile (Art. 60–60a)
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Dritter Teil Gemeindewirtschaft (Art. 61–107)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 108–118)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 119–122)
Inhalt
GO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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d) Gemeindebedienstete
Art. 42 Notwendigkeit bestimmter Fachkräfte
Art. 43 Anstellung und Arbeitsbedingungen
Art. 44 Stellenplan