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Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I (Art. 1–122)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben der Gemeinde (Art. 1–28)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (Art. 29–60a)
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1. Abschnitt Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 29–44)
Art. 29 Hauptorgane
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a) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse (Art. 30–33)
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b) Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung (Art. 34–39)
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c) Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder (Art. 40–41)
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d) Gemeindebedienstete (Art. 42–44)
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2. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 45–55)
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3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 56–59)
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4. Abschnitt Stadtbezirke und Gemeindeteile (Art. 60–60a)
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Dritter Teil Gemeindewirtschaft (Art. 61–107)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 108–118)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 119–122)
Inhalt
GO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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1. Abschnitt Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte
Art. 29 Hauptorgane
a) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse (Art. 30–33)
b) Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung (Art. 34–39)
c) Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder (Art. 40–41)
d) Gemeindebedienstete (Art. 42–44)