Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I (Art. 1–122)
Bereich erweitern
Erster Teil Wesen und Aufgaben der Gemeinde (Art. 1–28)
Bereich reduzieren
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (Art. 29–60a)
Bereich erweitern
1. Abschnitt Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 29–44)
Bereich reduzieren
2. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 45–55)
Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse
Art. 46 Geschäftsleitung
Art. 47 Sitzungszwang; Beschlußfähigkeit
Art. 47a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Art. 48 Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige
Art. 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung
Art. 50 Einschränkung des Vertretungsrechts
Art. 51 Form der Beschlußfassung; Wahlen
Art. 52 Öffentlichkeit
Art. 53 Handhabung der Ordnung
Art. 54 Niederschrift
Art. 55 (aufgehoben)
Bereich erweitern
3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 56–59)
Bereich erweitern
4. Abschnitt Stadtbezirke und Gemeindeteile (Art. 60–60a)
Bereich erweitern
Dritter Teil Gemeindewirtschaft (Art. 61–107)
Bereich erweitern
Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 108–118)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 119–122)
Inhalt
GO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Art. 55
(aufgehoben)