Inhalt
Art. 2
Zweck, Stiftungsgenuß
(1) 1Die Stiftung hat im Bereich Forschung den Zweck,
- 1.
-
ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche Mittel oder auf sonstige Weise universitäre und außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft oder für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 131 und 141 der Verfassung von Bedeutung sind,
- 2.
-
die schnelle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Wirtschaft
zu fördern. 2Das Nähere regelt die Satzung.
(2) 1Die Stiftung hat im Bereich Transformation den Zweck, Unternehmen im Freistaat Bayern ergänzend zu staatlichen Förderungen vor allem zur Bewältigung des Wandels der wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen zu unterstützen. 2Gefördert werden sollen standortrelevante Transformationsvorhaben in ganz Bayern. 3Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht.