Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) Vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 399) (KWMBl. I S. 183) BayRS 2038-3-4-9-1-K (§§ 1–32)
Bereich reduzieren
Erster Teil Ausbildung (§§ 1–17)
Bereich erweitern
Abschnitt I Allgemeines, Aufnahme (§§ 1–7)
Bereich erweitern
Abschnitt II Unterrichtsbetrieb (§§ 8–11)
Bereich erweitern
Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden (§§ 12–13)
Bereich reduzieren
Abschnitt IV Leitung der Abteilungen, Lehrerkonferenz (§§ 14–15)
§ 14 Leitung der Abteilungen
§ 15 Lehrerkonferenz (vgl. Art. 58 BayEUG)
Bereich erweitern
Abschnitt V Veranstaltungen und Tätigkeiten Dritter (§§ 16–17)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Abschlussprüfung am Staatsinstitut (§§ 18–28)
Bereich erweitern
Dritter Teil Ordnungsmaßnahmen, Rechtsschutz, Ausnahmefälle, Schlussbestimmungen (§§ 29–32)
[Schlussformel]
Inhalt
FölSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 24.06.2008
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt IV Leitung der Abteilungen, Lehrerkonferenz
§ 14 Leitung der Abteilungen
§ 15 Lehrerkonferenz (vgl. Art. 58 BayEUG)