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Text gilt ab: 01.05.2023

1.   Anspruchsberechtigte Beamte

1.1  

Den Beamten der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8, die bei Dienststellen in München beschäftigt sind und die den arbeitstäglichen Weg zwischen Wohnung und Dienststätte mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel oder einem eigenen Kraftfahrzeug zurücklegen, kann widerruflich ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden.

1.2  

Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ist die Eingangsbesoldungsgruppe entsprechend ihrer Qualifikationsebene maßgebend.