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FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012
§ 6
Fachgebiete
Die Anwärter und Anwärterinnen werden in folgenden Fachgebieten ausgebildet:
1.
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
a)
Kataster und Geoinformation oder
b)
Geomatik,
2.
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
a)
Kataster und Geoinformation oder
b)
Kartographie und Geoinformation.