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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation (FachV-VermGeo) Vom 28. September 2012 (GVBl. S. 493) BayRS 2038-3-5-5-F (§§ 1–64)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Einstellung, Ausbildung und Prüfung (§§ 2–25)
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Abschnitt 1 Einstellung (§§ 2–3)
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Abschnitt 2 Ausbildung (§§ 4–11)
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Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften (§§ 4–9)
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Unterabschnitt 2 Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (§ 10)
§ 10 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
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Unterabschnitt 3 Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (§ 11)
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Abschnitt 3 Qualifikationsprüfungen (§§ 12–25)
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Teil 3 Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen (§§ 26–49)
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Teil 4 Ausbildungsqualifizierung (§§ 50–55)
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Teil 5 Modulare Qualifizierung (§§ 56–62)
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Teil 6 Schlussvorschriften (§§ 63–64)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012
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Unterabschnitt 2 Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
§ 10 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes