Inhalt

FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 28
Prüfungsgebiete der Fachlichen Prüfung
(1) Die Fachliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
1.
Bei allen Ausbildungsgebieten
A1
Verwaltungs- und Staatskunde
A2
Verwaltungsverfahrens- und Förderrecht
A3
Führung
2.
Bei den Ausbildungsgebieten Landwirtschaft/Betriebswirtschaft, Landwirtschaft/Pflanzenbau, Landwirtschaft/Tierhaltung
L1
Betriebswirtschaft
L2
Pflanzenbau
L3
Tierhaltung
3.
Beim Ausbildungsgebiet Landwirtschaft/Milchwirtschaft
M1
Milchmarkt und Unternehmensführung
M2
Produktionsmanagement
M3
Qualitätsmanagement
4.
Beim Ausbildungsgebiet Hauswirtschaft und Ernährung
HE1
Management Hauswirtschaft und Ernährung
HE2
Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung
HE3
Hauswirtschaft und Diversifizierung
5.
Beim Ausbildungsgebiet Gartenbau
G1
Unternehmen und Markt
G2
Produktion und Umwelt
G3
Berufsbildung und Gartenbau in der Gesellschaft
6.
Beim Ausbildungsgebiet Landespflege
LP1
Betrieb und Baustelle
LP2
Natur und Landschaft
LP3
Technik und Bauen.