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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 24
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
ein Studium in der entsprechenden Ausbildungsrichtung an einer Hochschule oder Universität mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplom Ingenieur univ. oder als Master absolviert hat oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studienabschluss nachweist und
2.
die sonstigen nach § 3 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.