Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) Vom 3. Januar 2014 (GVBl. S. 7) BayRS 2038-3-1-9-I/WK (§§ 1–55)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich reduzieren
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften (§§ 1–20)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–6)
§ 1 Fachlicher Schwerpunkt
§ 2 Aufbau und Ziel der Ausbildung
§ 3 Dienstbezeichnung
§ 4 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
§ 5 Urlaub
§ 6 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, ergänzender Vorbereitungsdienst
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Berufspraktische Ausbildung (§§ 7–8)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Fachtheoretische Ausbildung (§ 9)
Bereich erweitern
Abschnitt 4 Qualifikationsprüfungen (§§ 10–20)
Bereich erweitern
Teil 2 Sonstiger Qualifikationserwerb (§ 21)
Bereich erweitern
Teil 3 Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (§§ 22–27)
Bereich erweitern
Teil 4 Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (§§ 28–39)
Bereich erweitern
Teil 5 Einstieg in der vierten Qualifikationsebene (§§ 40–47)
Bereich erweitern
Teil 6 Ausbildungsqualifizierung (§§ 48–54)
Bereich erweitern
Teil 7 Schlussvorschriften (§ 55)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Fachlicher Schwerpunkt
§ 2 Aufbau und Ziel der Ausbildung
§ 3 Dienstbezeichnung
§ 4 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
§ 5 Urlaub
§ 6 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, ergänzender Vorbereitungsdienst