Inhalt

FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 24
Lehrfächer
(1) Der Einführungslehrgang und der Abschlusslehrgang werden von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Bayerische Archivschule, durchgeführt.
(2) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrfächer:
1.
Grundzüge der bayerischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte seit 1799,
2.
Archivalienkunde der Neuzeit,
3.
Archivwissenschaft: Aussonderung, Erschließung, behördliche Schriftgutorganisation,
4.
Deutsche Schriftkunde seit 1800,
5.
Staatskunde,
6.
Öffentliches Dienstrecht,
7.
Wirtschafts- und Haushaltsführung des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen,
8.
Kostenwesen der staatlichen und kommunalen Archive,
9.
Verwaltungspraxis,
10.
Archivtechnik,
11.
EDV und Archiv,
12.
archivische Rechtsfragen,
13.
nichtstaatliches Archivwesen.