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FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 23
Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische sowie eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
1.
Einführungslehrgang: 4 Monate,
2.
berufspraktische Ausbildung mit begleitendem Unterricht an mindestens zwei Ausbildungsarchiven: 16 Monate,
3.
Abschlusslehrgang: 4 Monate.
3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.