Inhalt
    
    
                
                  § 23
                   Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes 
                  
                 
                 1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische sowie eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
                
                  - 1.
 
                  - 
                    
Einführungslehrgang: 4 Monate,
                   
                  
                  - 2.
 
                  - 
                    
berufspraktische Ausbildung mit begleitendem Unterricht an mindestens zwei Ausbildungsarchiven: 16 Monate,
                   
                  
                  - 3.
 
                  - 
                    
Abschlusslehrgang: 4 Monate.
                   
                  
                
                 3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.