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Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO) Vom 28. August 2017 (GVBl. S. 451) BayRS 2236-7-1-K (§§ 1–44)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Aufnahme und Wechsel (§§ 2–9)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 10–13)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 14–26)
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Kapitel 1 Leistungsnachweise (§§ 14–21)
§ 14 Leistungsnachweise
§ 15 Schulaufgaben
§ 16 Fachreferat
§ 17 Seminar
§ 18 Sonstige Leistungsnachweise
§ 19 Bewertung von Leistungsnachweisen
§ 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 21 Halbjahresergebnisse und Jahresnoten
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Kapitel 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 22–25)
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Kapitel 3 Zeugnisse (§ 26)
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Teil 5 Prüfungen (§§ 27–43)
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Teil 6 Schlussbestimmungen (§§ 43a–44)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Stundentafel an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 2 Stundentafel des DBFH-Bildungsgangs
Anlage 3 Schulaufgaben pro Schulhalbjahr oder Ausbildungsabschnitt an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 4 Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 5 Fachabitur im DBFH-Bildungsgang
Inhalt
FOBOSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 28.08.2017
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§ 16
Fachreferat
1
In der Jahrgangsstufe 12 halten die Schülerinnen und Schüler ein Fachreferat in einem gemäß Anlage 1 einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach.
2
Im DBFH-Bildungsgang wird das Fachreferat frühestens im Ausbildungsabschnitt 2 gehalten.