Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (ELbAV) Vom 29. Oktober 1985 (GVBl. S. 681) BayRS 2210-4-4-WK (§§ 1–5)
§ 1 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Akademischen Bereich
§ 2 Fachlehrer und Fachlehrerinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 3 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
§ 4 Andere Bewerber
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ELbAV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.10.1985
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 4
Andere Bewerber
Die Einstellung anderer Bewerber bemißt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 4 Abs. 2 und Art. 52 des Leistungslaufbahngesetzes).