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Verordnung über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen als staatlich geprüfter Übersetzer, Dolmetscher oder Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher – BQFVÜDolm) Vom 3. März 2008 (GVBl. S. 76) BayRS 2236-9-5-K (§§ 1–9)
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Teil 1 Allgemeiner Teil (§ 1)
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Teil 2 Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit (§§ 2–9)
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Abschnitt 1 Feststellung der Gleichwertigkeit (§§ 2–4)
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Abschnitt 2 Ausgleichsmaßnahmen (§§ 5–9)
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Eignungsprüfung
§ 7 Anpassungslehrgang
§ 8 Sonstiges Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen
§ 9 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BQFVÜDolm
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 03.03.2008
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§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.