Inhalt

BegPO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 12.08.1986
§ 7
Schriftliche Prüfung
1Die schriftliche Prüfung umfaßt drei Teile; sie erstreckt sich auf
1.
ein vom Bewerber gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet, das als Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule des Freistaates Bayern angeboten wird,
2.
Deutsch und
3.
Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache.
2Benennt der Bewerber als wissenschaftliches Fachgebiet Deutsch, Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache, so werden jeweils auch die beiden anderen Fächer schriftlich geprüft. 3Zugelassene Fremdsprachen sind Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch; der Prüfungsausschuß kann andere Fremdsprachen zulassen.