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Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)
Schlagworte Schlagworte
  • Abhängigkeitsverhältnis
  • Abschiebungsverbote (verneint)
  • Anhörungstermin
  • Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO setzt die primär- und menschenrechtlichen Vorgaben von Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK auf Verordnungsebene um. Liegen keine zu einer Ermessensreduzierung auf Null führenden zwingenden humanitären Gründe für eine Familienzusammenführung vor, können diese nicht durch einen Hinweis der Antragsteller auf Art. 7 GRCh oder Art. 8 EMRK ersetzt werden
  • Asylklage
  • Asylverfahren
  • Begünstigter internationalen Schutzes i.S.d. Art. 9 Dublin III-VO ist nicht, wem lediglich ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG zuerkannt wurde
  • Bei Volljährigen grundsätzlich kein Anordnungsgrund für einen Anspruch auf Familienzusammenführung aus der Dublin III-VO, wenn noch kein Asyl-Anhörungstermin für die Antragsteller feststeht
  • Beschneidung
  • Betreuung
  • Betreuungsbedürftigkeit
  • Diaspora Status
  • Eilantrag
  • Eine etwa gegen Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Lage für anerkannte Schutzberechtigte in einem Mitgliedstaat begründet keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO auf eine Überstellung aus diesem Mitgliedstaat hinaus in den gewünschten Zielstaat
  • Eritrea
  • Extremer Ausnahmefall (verneint)
  • Familienangehöriger
  • Familiennachzug im Rahmen der Dublin-III VO (abgelehnt) von Vater und 15-jährigem Sohn aus Griechenland zur in Deutschland lebenden Mutter nach getrennter Flucht durch diese mit weiteren Kindern und achtjähriger Trennung
  • Familienzusammenführung
  • FGM
  • Flüchtlingseigenschaft (verneint)
  • Frau
  • Gefahrenerhöhende Umstände (verneint)
  • Griechenland
  • Heranziehung zum Nationaldienst

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