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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (Art. 4–7)
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Dritter Teil Bauliche Anlagen (Art. 8–48)
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Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (Art. 49–52)
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Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (Art. 53–78)
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Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften (Art. 79–81a)
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Siebter Teil Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch (Art. 82–82b)
Art. 82 Windenergie und Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude
Art. 82a Feste Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen
Art. 82b Windenergiegebiete
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Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 83–84)
Anlage (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayBO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.08.2007
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Art. 82b
Windenergiegebiete
Die Mindestabstände nach Art. 82 und 82a finden keine Anwendung auf Flächen in Windenenergiegebieten gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.