Inhalt
Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
Pflichtfächer |
Unterrichtsstunden |
Theoretischer und praktischer Unterricht |
|
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen |
220 |
Gesundheit fördern und wiederherstellen |
80 |
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege |
220 |
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
180 |
Gesamtsumme theoretischer und praktischer Unterricht |
700 |
|
Praktische Ausbildung |
insg. 850 |
davon bei Schwerpunkt „stationäre Langzeitpflege“ in der ambulanten Versorgung oder bei Schwerpunkt „ambulante Langzeitpflege“ in der stationären Versorgung |
mind. 80 |
[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten.